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Die Jagd ist in Schweden sehr verbreitet, und auch für Touristen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, als zahlender Gast an der Jagd teilzunehmen. Die Jagdsaison variiert in den unterschiedlichen Landesteilen. Alle Personen, die in Schweden jagen wollen, müssen eine jährliche Jagdhegegebühr entrichten. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen. Für Waffen muss in jedem Fall - auch bei Besitz eines EU-Waffenpasses - eine Einfuhrgenehmigung bei der Polizeibehörde des Einreiseortes beantragt werden.

Jagdrecht Jeder Grundeigentümer hat das Recht, auf seinem Grund und Boden, ungeachtet der Größe seines Grundeigentums, die Jagd auszuüben. Die Jagd ist in allen Revieren, die sich für eine Jagdausübung eignen, möglich. Die Elchjagd ist somit eine nationale Leidenschaft ohne Klassenschranken. Vor dem Elch, so heißt es, sind alle gleich, ohne Ansehen von Stand und Brieftasche. Das Jagdvergnügen ist dank des leichten Zugangs zur Jagd und der mäßigen Gebühren für Lizenz und Abschuss zum Volkssport geworden.
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Die Jäger Von den über 320.000 Jägern des Landes sind über 190.000 freiwillig dem Schwedischen Jagdverband angeschlossen. Zwar sind viele der schwedischen Jäger Grundeigentümer, jedoch pachtet über die Hälfte aller Jäger ein Revier oder ist Mitglied einer Jagdgemeinschaft, was erst die sinnvolle Ausübung der Jagd ermöglicht. Seit 1985 müssen in Schweden alle neu hinzugekommenen Jäger eine Jägerprüfung ablegen. Eine solche Prüfung besteht aus insgesamt fünf Teilen, die sowohl theoretische als auch praktische Aufgaben beinhaltet. Eine solche bestandene Jägerprüfung ist erforderlich, um die Genehmigung für den Besitz und das Führen von Jagdwaffen zu erhalten. In Abweichung hiervon kann jedoch ausländischen Gastjägern die Genehmigung erteilt werden, Jagdwaffen, die sie in ihrem Heimatland besitzen, nach Schweden mitzubringen und dort zu benutzen (siehe Einfuhr von Waffen). Wenn der Grundeigentümer selbst nicht jagd, kann er das Jagdrecht ganz oder teilweise verpachten.
Jagdgemeinschaften Etwa die Hälfte des schwedischen Grundeigentums gehört dem Staat oder der Privatwirtschaft Der staatliche und privatwirtschaftliche Grundbesitz ist in den nördlichen und mittleren Teilen Schwedens am größten. Auf dem überwiegenden Teil dieser Fläche wird das Jagdrecht an Einzelpersonen oder Jagdvereinigungen verpachtet. In Regionen, in denen kleinere Reviere vorherrschen, soll die Bildung von Jagdbezirken eine sinnvolle Ausübung der Jagd gewährleisten. Aus diesem Grund schließen sich Jagdrechtinhaber kleinerer Ländereien oftmals zusammen und bilden Jagdbezirke, die dann größere Gebiete umfassen. Insbesondere im Hinblick auf die Elchjagd ist eine solche Zusammenarbeit notwendig, um eine ausreichende Hege des Elchbestandes zu gewährleisten.
Jagdmöglichkeiten für Ausländer Da heutzutage alle Jagdreviere in Schweden vergeben sind, ist es relativ schwierig, diese zu pachten.Eine große Anzahl ausländischer Jäger wird jedoch zur Jagd in Schweden eingeladen. Dabei handelt es sich zumeist um Repräsentationsjagden oder sogenannte Austauschjagden."Austauschjagd" bedeutet, dass der ausländische Jäger, der in Schweden jagen möchte, einen schwedischen Jäger zur Jagd in sein Heimatland einlädt, um im Gegenzug - eben im Rahmen einer Austauschjagd - in Schweden jagen zu dürfen.Eine weitere Möglichkeit besteht darin, als zahlender Gast an der Jagd in Schweden teilzunehmen.Während der letzten Jahre hat sich das Angebot an Jagdmöglichkeiten für zahlende Gäste erhöht. Immer mehr Grundbesitzer und Jagdgemeinschaften bieten sowohl schwedischen als auch ausländischen Jägern die Möglichkeit, als zahlende Gäste an einer Jagd teilzunehmen.
Jagdschein Alle Personen, die in Schweden jagen wollen, müssen eine jährliche Jagdhegegebühr entrichten. Diese Jagdgebühr gilt jeweils für ein Jagdjahr, und zwar vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres. Zur Zeit beträgt sie SEK 200,-.Die Jagdhegegebühr kann bei allen Postämtern eingezahlt werden. Nachdem man die Gebühr entrichtet hat, befestigt man den Quittungsbeleg auf dem Jagdhegeformular, der Jagdlizenz. Diese muss dann bei der Jagd mitgeführt werden.
Zugelassene Waffen und Munition Bei der Jagd auf bestimmte Wildarten, unter anderem auf Elche, Rotwild und Bären, dürfen nur Büchsen eingesetzt werden. Für die Munition gelten hierbei folgende Mindestanforderungen:
- Geschosse mit einem Gewicht von 10 Gramm oder mehr müssen eine Auftreffenergie von mindestens 2000 Joule in 100 Meter Entfernung von der Waffenmündung aufweisen.
- Geschosse mit einem Gewicht zwischen 9 und 10 Gramm müssen eine Auftreffenergie von mindestens 2700 Joule in 100 Meter Entfernung von der Waffenmündung aufweisen.
Entsprechende Bestimmungen gelten ebenso für die Jagd auf Dammwild und Schwarzwild.
Auch der Biber zählt zu den Wildarten, die nur mit Büchsen gejagt werden dürfen. Auf Rehwild ist die Flinte in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Januar erlaubt, ansonsten sind nur Büchsen zulässig. Natürlich werden in der Zeit, in der die Rehwildjagd mit Schrot zulässig ist, auch im großen Umfang eingesetzt.
Mindestanforderung für Kugelmunition für die Biber- und Rehwildjagd sind:
- Geschossgewicht von wenigstens 3,2 Gramm
- Auftreffenergie von mindestens 800 Joule in einer Entfernung von 100 Metern von der Waffenmündung.
Vollmantelgeschosse dürfen bei der Jagd auf die oben angeführten Wildarten nicht eingesetzt werden. Flinten, die mit mehr als drei Schrotpatronen geladen werden können, dürfen nicht benutzt werden.
Das größte erlaubte Kaliber ist 12.
Kleinere Kaliber als 20 dürfen - mit gewissen Ausnahmen - nicht bei der Jagd verwendet werden.
Die größte zugelassene Schrotgröße ist US 1 (4mm). Innerhalb gewisser Feuchtgebiete ist es verboten, Bleischrot zu benutzen. Im Hinblick auf die Gefahr einer möglichen Vergiftung von Enten und Gänsen soll Bleischrot bei der Jagd in Feuchtgebieten überhaupt nicht verwendet werden.
Einfuhr von Waffen Die Einfuhr von Waffen muss frühzeitig in Zusammenarbeit mit dem schwedischen Jagdgastgeber vorbereitet werden. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, dass der schwedische Jagdveranstalter / Jagdgastgeber den Antrag für seinen Gast stellt. Die Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr wird von der Polizeibehörde jenes Ortes erteilt, über den die Waffe eingeführt werden soll. Zu diesem Zweck hält die Polizei besondere Antragsformulare bereit. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, mindestens jedoch einen Monat vor Reiseantritt. Die Einfuhrgenehmigung muss mit dem Zoll bei der Einreise vorgelegt werden. In bestimmten Fällen hinterlegt die Polizeibehörde die Einfuhrgenehmigung beim Zoll des Einreiseortes. Sie kann dann dort bei der Einreise durch den ausländischen Jäger abgeholt werden. Antrag auf Waffeneinfuhr (Inhalt)
Entleihen von Waffen Für ausländische Gäste besteht die Möglichkeit, zum Zwecke der Jagd in Schweden Waffen von einem schwedischen Jäger zu leihen. Wenn der Eigentümer der Waffe beim Ansitz mit dabei ist oder sich bei der beweglichen Jagd die ganze Zeit in der Nähe des Entleihers befindet (in einer Entfernung von wenigen Metern) ist es lediglich erforderlich, dass der ausländische Jäger mindestens 15 Jahre alt ist und den schwedischen Jagdschein besitzt. Wenn der ausländische Jäger eine Waffe für den eigenen, unabhängigen Gebrauch leihen will, muss er mindestens 18 Jahre alt sein und das Recht zum Gebrauch des gleichen Waffentyps für Jagdzwecke in seinem Heimatland besitzen. Der schwedische Waffenbesitzer muss hierzu einen Leihschein ausstellen. Dieser Schein muss aus einer Kopie der Genehmigung für den Waffenbesitz bestehen., die mit einem entsprechenden schriftlichen Leihverweis und der Unterschrift des Verleihers zu versehen ist. Es müssen der Name des Gastjägers, seine Adresse während des Aufenthaltes in Schweden, seine Anschrift im Heimatland sowie Zweck und Dauer der Entleihung (höchstens 14 Tage) aufgeführt sein
Die Elchschießprüfung Ausländische Jäger, die in Schweden an der Elchjagd teilnehmen wollen, sollten vor der Jagd auf einem Elchschießstand den Schuss auf den Elch üben. Dabei kann der Jagdgastgeber behilflich sein.Viele Grundeigentümer und Jagdgastgeber machen es übrigens zur Bedingung für die Teilnahme an der Elchjagd, dass die Elchjäger eine anerkannte Prüfung für das Elchschießabzeichen in Bronze erfolgreich absolviert haben.In der Prüfung wird aus einer Entfernung von 80 Metern auf eine Elchscheibe in Originalgröße geschossen. Die Prüfung beinhaltet das Schießen sowohl auf eine stehende als auch auf eine laufende Elchscheibe.
Die Jagdsaison Die Jagdsaisson in Schweden umfasst im wesentlichen den Herbst und den Winter (August-Februar). Der Beginn und die Dauer der Jagdzeit für eine Wildart kann innerhalb der verschiedenen Teile Schwedens aber beträchtlich voneinander abweichen. Es ist daher für den ausländischen Jäger unabdingbar, über den Jagdgastgeber genau in Erfahrung zu bringen, welche Jagdzeiten für das Gebiet gelten, in dem man zu jagen beabsichtigt. Die Elchjagd im südlichen und mittleren Schweden beginnt Anfang Oktober, in der Regel ist es der zweite Montag im Oktober, und dauert ungefähr zwei Monate an. In Nordschweden beginnt sie bereits Anfang September, wobei sie in zwei Perioden aufgeteilt ist, da sie während der Brunft zum Monatswechsel September - Oktober nicht gestattet ist. In sehr kleinen Jagdbezirken ist die Elchjagd lediglich an einigen wenigen Tagen erlaubt. Die Jagdzeit für Rehwild ist demgegenüber vergleichsweise lang. Sie beginnt am 16. August mit der Jagd auf gehörntragende Böcke. In Süd- und Mittelschweden ist die Jagd auf Kitze/Schmalrehe ab 1.September gestattet. Ab dem 1. Oktober ist dann die Jagd auf sämtliches Rehwild zulässig. In Nordschweden endet die Rehwildjagd am 31. Dezember, im übrigen Schweden am 31. Januar. Für Hasel-, Birk- und Auerhähner beginnt die Jagdzeit am 25. August, außer in Skane und auf der Insel Gotland, und endet zu unterschiedlichen Zeiten in den verschiedenen Landesteilen. Biber kommen gebietsweise in Mittel- und Nordschweden vor. Die Jagd auf sie ist vom 1. Oktober bis zum 10. bzw. zum 15. Mai offen. Die interessanteste Jagdzeit ist im allgemeinen von Ende April bis Anfang Mai. Die Jagdzeiten in Schweden werden etwa alle drei Jahre überprüft und ggf. von der Regierung neu festgesetzt. Es kann vorkommen, dass ein Jagdrechtinhaber aus unterschiedlichen Gründen die festgesetzte Jagdzeit für bestimmte Wildarten verkürzt, etwa durch einen späteren Beginn und/oder ein früheres Ende, als es die gesetzliche Regelung vorsieht. Jedes Jahr werden in Schweden über 100.000 Elche, 30.000 Rehe und an die 300.000 Hasen geschossen.
Zu welcher Tageszeit ist die Jagd zulässig? Die Elchjagd ist eine Stunde vor Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang zulässig. Bestimmte Wildarten, unter anderem Rehwild, Rotwild, Damwild und Bären, dürfen eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gejagt werden. Nach Sonnenuntergang darf die Jagd jedoch nur als Ansitz- oder Pirschjagd ausgeübt werden. Das übrige Wild darf rund um die Uhr gejagt werden, selbstverständlich unter der Vorraussetzung, dass dies innerhalb der Jagdzeiten geschieht.
Die Nachsuche Die schwedische Jagdgesetzgebung ist sehr streng. Dies gilt nicht zuletzt für krankgeschossenes Wild. So existiert unter anderem für die Schalenwildjagd eine zwingende Vorschrift darüber, dass ein ausgebildeter Schweißhund innerhalb von 2 Stunden am Ort der Schussabgabe eingesetzt werden kann. Die Jagd auf bestimmte Vogelarten darf grundsätzlich nur dann ausgeübt werden, wenn ein geübter Hund zur Jagd mitgebracht wird. Es liegt jedoch in der Verantwortung des schwedischen Jagdgastgebers, dass diese Vorschriften eingehalten werden. D.h. die benötigten Hunde müssen innerhalb der vorgeschriebenen Zeiten ins Jagdgebiet verbracht werden können oder bei der Jagd anwesend sein.
Wo kann man jagen? Viele ausländische Jäger nutzen persönliche Kontakte zu schwedischen Jägern, um in Schweden zu jagen. Möchte man zum Zweck der Austauschjagd oder als zahlender Jagdgast mit schwedischen Jägern in Verbindung treten, empfiehlt es sich, den Weg über eine der schwedischen Jagdzeitschriften zu gehen. In den Jagdzeitschriften inserieren sowohl Privatpersonen als auch Jagdveranstalter diverse Jagdmöglichkeiten in Schweden. In diesen Zeitschriften können auch Austauschjagden inseriert werden. Bestimmte Veranstalter, die Jagdmöglichkeiten in Schweden anbieten, inserieren auch in ausländischen Zeitschriften. Die Vereinigung Norrländischer Jagdveranstalter ist eine Kooperative von Jagdveranstaltern, die Arrangements mit Jagdführern in Nordschweden anbieten. Das Angebot organisierter Jagden und anderer Naturerlebnisse ist sehr breit gefächert und abwechslungsreich.
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